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Gerätefinanzierung mit zweitem Antragsteller

Von der RatenScout Redaktion · Zuletzt geprüft am · 5 Min. Lesezeit

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Kurz gesagt

Ein zweiter Antragsteller verbessert die Bonität im Antrag, haftet aber rechtlich genauso vollständig wie der Hauptantragsteller. Beide unterschreiben den Kreditvertrag und beide Schufa-Einträge werden geprüft.

Neu
Zwei Personen unterschreiben gemeinsam einen Finanzierungsvertrag für ein Smartphone

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Das Pro-Flaggschiff von Apple

Der Irrtum: Ein Mitantragsteller ist eine Formalität

Viele glauben, ein zweiter Name im Antrag sei eine nette Geste, die man schnell wieder rückgängig machen kann. Real ist es umgekehrt: Wer als zweiter Antragsteller unterschreibt, übernimmt dieselbe Schuld wie der Erste. Kein "erst mal schauen", kein "ich bin ja nur dabei". Der Vertrag gilt für beide vollständig, und der Kreditgeber darf jeden von beiden direkt zur Zahlung auffordern, ohne den anderen zuerst fragen zu müssen.

Das ist kein Kleingedrucktes. Es ist die Kernmechanik jeder Gesamtschuldnerschaft nach BGB § 421, und sie entscheidet, ob das Konstrukt für dich sinnvoll ist.


Was der zweite Antragsteller bei der Finanzierung konkret bewirkt

Bei einer Geräteratenzahlung ohne Vertrag prüft der Finanzierungspartner, ob das monatliche Einkommen die Rate zuverlässig trägt und ob die Schufa keine offenen Negativmerkmale zeigt. Liegt die eigene Bonität knapp unter der Bewilligungsschwelle, kann ein zweiter Antragsteller mit solider Schufa und eigenem Einkommen die Gesamtbewertung heben.

Der Effekt ist keine Garantie. Er hängt von drei Faktoren ab:

  • Die zweite Person darf selbst keine Negativmerkmale in der Schufa haben. Ein Eintrag auf der zweiten Seite verschlechtert die Gesamtbewertung statt sie zu stützen.
  • Das zusätzliche Einkommen muss tatsächlich verfügbar sein. Wer gerade eine eigene laufende Finanzierung bedient, schwächt das Bild möglicherweise.
  • Beide Identitäten werden vollständig verifiziert: Ausweiskopie, Einkommensnachweis, Schufa-Abfrage für beide.
Eine Schufa-Abfrage hinterlässt eine Spur. Bei einer Konditionsanfrage ist das neutral. Bei einer harten Kreditanfrage wirkt sie sich kurzzeitig auf den Schufa-Score aus. Kläre vorher, welche Art der Anfrage der Anbieter stellt. Mehr dazu im Ratgeber zum Ablauf der Bonitätsprüfung.

Mitantragsteller oder Bürge: Zwei verschiedene Konstrukte

Beide Begriffe tauchen in der Praxis auf, bedeuten aber rechtlich Verschiedenes.

Mitantragsteller: Beide Personen stehen gleichrangig im Vertrag. Der Kreditgeber kann von Anfang an jeden der beiden voll in Anspruch nehmen, ohne Reihenfolge. Das ist bei Geräteratenzahlung die Standardkonstruktion.

Bürge: Die Haftung greift erst nachrangig, wenn der Hauptantragsteller nachweislich nicht zahlen kann. Für Geräteratenzahlungen im mittleren Preissegment ist eine separate Bürgschaftskonstruktion unüblich, einige Anbieter kennen sie gar nicht.

In der Praxis wirst du bei einer Smartphone-Finanzierung fast immer die Mitantragsteller-Variante vorfinden. Das bedeutet: Wer als "Bürge helfen" will, wird tatsächlich gleichberechtigter Schuldner.


Die Voraussetzungen im Detail

Damit ein Antrag mit zwei Personen überhaupt eingereicht werden kann, gelten für beide dieselben Grundvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Deutsches Bankkonto (SEPA-Lastschrift)
  • Gültiger Lichtbildausweis
  • Regelmäßiges, nachweisbares Einkommen (Gehaltsnachweis, Rentenbescheid oder ähnliches)
  • Keine offenen Negativmerkmale in der Schufa (Insolvenzen, Vollstreckungsbescheide)

Die Faustregel: Wer selbst keine eigene Finanzierung bekäme, stärkt einen gemeinsamen Antrag nicht. Die zweite Person muss eigenständig kreditwürdig sein, sonst summiert der Kreditgeber zwei Risiken statt eines.

Bevor ihr gemeinsam einen Antrag startet, lohnt es sich, beide Schufa-Selbstauskünfte zu prüfen. Das geht einmal im Jahr kostenlos direkt bei der Schufa. Wie du dabei vorgehst, erklärt der Ratgeber zur Selbstauskunft vor der Gerätefinanzierung.

Welche Geräte für diesen Weg typisch sind

Ein zweiter Antragsteller kommt vor allem dann ins Spiel, wenn das Gerät hochpreisig ist und die monatliche Rate entsprechend höher ausfällt. Ein Rechenbeispiel für eine 24-monatige Laufzeit:

Rechenbeispiel
Gerätepreis1.300,00 €
Laufzeit24 Monate
Monatsrate54,17 €
0 % effektiver Jahreszins, kein Aufschlag. Neutrales Aufteilungs-Beispiel zur Veranschaulichung, kein beworbener Produktpreis.

Bei solchen Beträgen liegt die monatliche Rate in einem Bereich, den ein einzelnes mittleres Einkommen knapp tragen kann. Hier entscheidet die Bonitätsprüfung oft eng.

Aktuelle Geräte in diesem Preisbereich, für die eine gemeinsame Finanzierung relevant sein kann:


Was passiert, wenn einer nicht zahlt

Das ist der Punkt, den Werbeartikel gern überspringen: Wenn der Hauptantragsteller eine Rate aussetzt, wendet sich der Kreditgeber an den zweiten Antragsteller. Nicht als letzte Option, sondern direkt und gleichberechtigt. Es gibt keine vertraglich festgelegte Reihenfolge.

Das betrifft auch den Fall eines Geräteschadens. Das Gerät wird kaputt, die Raten laufen weiter. Wer für das Gerät nicht mehr zahlt, zieht automatisch die zweite Person in die Zahlungspflicht. Wie du dich gegen Geräteschäden absichern kannst, beschreibt der Ratgeber zum Geräteschutz beim Handy-Ratenkauf.

Einen gemeinsamen Antrag sollte man deshalb nur mit Personen eingehen, denen man auch im Zahlungsausfall vertraut.


Nachträgliche Änderungen sind kaum möglich

Wer den zweiten Antragsteller später herauslösen möchte, braucht die Zustimmung des Kreditgebers. Die gibt es nur, wenn die verbleibende Person allein ausreichend kreditwürdig ist. Kein Anbieter ist dazu verpflichtet. Einseitig ist das Herauslösen nicht möglich.

Das gilt auch umgekehrt: Trennen sich zwei Personen, die gemeinsam eine Finanzierung laufen haben, ändert das nichts am Vertrag. Beide haften weiter, bis die letzte Rate bezahlt ist.

Trenne die Entscheidung "gemeinsam finanzieren" klar von der Frage "wer nutzt das Gerät". Der Vertrag kennt keine Nutzungsverteilung, nur Zahlungspflicht.

Was tun, wenn der Antrag trotzdem abgelehnt wird

Manchmal reicht auch ein zweiter Antragsteller nicht aus. Der häufigste Grund: Die zweite Person hat selbst ein Negativmerkmal, das die Gesamtbewertung zieht. Oder das gemeinsame Einkommen reicht für den beantragten Betrag schlicht nicht.

In solchen Fällen gibt es konkrete nächste Schritte: eine niedrigere Laufzeit wählen (kleinerer Gesamtbetrag), ein Gerät mit geringerem Preis wählen oder die Ablehnung als Anlass nehmen, die Schufa gezielt zu bereinigen. Der Ratgeber zu nächsten Schritten nach einer Ablehnung erklärt das im Detail.

Wer den Prozess grundsätzlich noch nicht kennt, findet den Überblick im Ratgeber zum Ablauf und den Unterlagen bei der Handyfinanzierung.


So findest du das passende Gerät

Wenn die Bonität steht und du gemeinsam mit einer zweiten Person finanzieren möchtest, beginnt die eigentliche Auswahl: Welches Gerät passt zur gewünschten Laufzeit, und welche Rate ist für beide komfortabel? Schau dir die aktuell verfügbaren Geräte zur Ratenfinanzierung an und filter nach Laufzeit.

Häufige Fragen

Verbessert ein zweiter Antragsteller wirklich die Chancen auf Genehmigung?

Ja, wenn die zweite Person eine saubere Schufa und ein stabiles Einkommen mitbringt. Der Kreditgeber bewertet beide Bonititäten zusammen, was das Ausfallrisiko senkt.

Haftet der zweite Antragsteller auch, wenn der Hauptantragsteller zahlt?

Ja. Bei einem gemeinsamen Antrag haften beide als Gesamtschuldner vollständig, unabhängig davon, wer das Gerät nutzt oder wer zahlt.

Was ist der Unterschied zwischen Mitantragsteller und Bürgen?

Der Mitantragsteller ist gleichrangig verpflichtet von Anfang an. Ein Bürge haftet erst, wenn der Hauptantragsteller nachweislich nicht zahlen kann. Bei Gerätefianzierungen ist der Mitantragsteller die häufigere Konstruktion.

Wird die Schufa beider Personen abgefragt?

In aller Regel ja. Beide Antragsteller erhalten eine Schufa-Anfrage, die als Konditionsanfrage oder Kreditanfrage eingetragen wird.

Kann ich den zweiten Antragsteller später aus dem Vertrag entlassen?

Nur wenn der Kreditgeber dem zustimmt und die Bonität des verbleibenden Antragstellers ausreicht. Ein einseitiges Herauslösen ist nicht möglich.

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Hinter RatenScout

Michael Gorbunow, Gründer und Herausgeber von RatenScout

Michael Gorbunow

Gründer und Herausgeber · Nordhessen

Michael Gorbunow ist Gründer und Herausgeber von RatenScout. Als Entwickler und Webdesigner aus Nordhessen hat er die Seite gestartet, um die 0 % Handyfinanzierung ohne Vertrag transparent und vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionellen Standards: Jeder Ratgeber wird auf sachliche Richtigkeit und gegen die geltenden Werberegeln geprüft.

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