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Handy Finanzierung in der Probezeit: So klappt der Antrag

Von der RatenScout Redaktion · Zuletzt geprüft am · 5 Min. Lesezeit

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Kurz gesagt

Eine Gerätefinanzierung ist ein Ratenkredit, deshalb prüft der Partner, ob dein Einkommen über die ganze Laufzeit trägt. In der Probezeit zählt weniger die Probezeit selbst als die Frage, ob danach ein unbefristetes Arbeitsverhältnis folgt. Gehaltsabrechnung, kürzere Laufzeit und eine kleinere Summe verbessern die

Apple iPhone 16 in der Hand, Beispielgerät für eine Handy Finanzierung während der Probezeit

Apple

iPhone 16

Das beliebte iPhone der Vorgeneration

(öffnet beim Partner Smartphone Only in neuem Tab)

Neuer Job, erstes Gehalt auf dem neuen Konto, und das alte Handy macht seit Monaten Zicken. Genau dann kommt die Frage auf, ob eine Handy Finanzierung in der Probezeit überhaupt durchgeht. Sie geht durch, häufiger als gedacht, aber der Finanzierungspartner schaut sich das Einkommen genauer an als bei jemandem, der seit fünf Jahren im selben Betrieb arbeitet.

Geprüft wird nicht die Probezeit, sondern der Zeitraum nach ihr

Eine Gerätefinanzierung ist ein Ratenkredit. Der Partner fragt sich deshalb nur eines: Fließt über die gesamte Laufzeit genug Geld, um die Raten zu bedienen? Die Probezeit als solche taucht in dieser Rechnung gar nicht als Ausschlussgrund auf. Sie ist arbeitsrechtlich nichts weiter als eine Phase mit verkürzter Kündigungsfrist, meist zwei Wochen, längstens sechs Monate lang.

Interessant wird der Blick danach. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag läuft das Einkommen nach der Probezeit einfach weiter, das Risiko sinkt mit jedem Monat. Bei einer Befristung steht der letzte Gehaltseingang dagegen schon im Vertrag, und wenn dieses Datum vor dem Ende einer 24-monatigen Ratenlaufzeit liegt, sieht der Partner eine Lücke. Zwei Anträge, beide formal "in der Probezeit", landen so in völlig verschiedenen Risikokategorien. Wie sich eine Befristung im Detail auswirkt, steht im Ratgeber zur Handyfinanzierung bei befristetem Arbeitsvertrag.

Praktische Folge: Der wichtigste Satz in deinem Arbeitsvertrag ist nicht die Probezeitklausel, sondern die Angabe, ob das Arbeitsverhältnis befristet ist. Danach richtet sich, wie streng geprüft wird.

Was der Prüfung in der Probezeit fehlt, und womit du es ersetzt

Bei einem langjährigen Arbeitsverhältnis liefert die Historie den Nachweis von selbst. In den ersten Monaten fehlt genau diese Historie, also zählt, was du stattdessen zeigen kannst.

Die erste Gehaltsabrechnung aus dem neuen Job ist das stärkste Einzeldokument, weil sie Arbeitgeber, Bruttobezug und Nettobetrag in einem Papier bündelt. Der Arbeitsvertrag ergänzt sie um die Frage der Befristung. Kontoumsätze zeigen, dass das Gehalt tatsächlich eingeht und nicht nur zugesagt ist. Welcher Partner davon was sehen will, ist unterschiedlich geregelt: bei kleineren Antragssummen bleibt es oft bei den Angaben im Formular, bei größeren Summen kommen Dokumente dazu. Der Ablauf einer Bonitätsprüfung bei der Gerätefinanzierung zeigt die Reihenfolge der Schritte, und welche Unterlagen typischerweise angefragt werden, sammelt der Ratgeber zum Ablauf und den Unterlagen einer Handyfinanzierung.

Bevor du das Formular ausfüllst, lohnt ein Blick auf die eigenen Daten. Alte Konten, ein kurz zurückliegender Umzug oder eine veraltete Adresse in der Auskunftei kosten Punkte, ohne dass es mit dem Job zu tun hat. Wie du das prüfst, steht in der Anleitung zur Selbstauskunft vor der Gerätefinanzierung.

Kleinere Summe, kürzere Laufzeit: der Hebel, den du selbst in der Hand hast

Am Arbeitsvertrag lässt sich nichts drehen. An Antragssumme und Laufzeit schon, und das ist der eigentliche Stellhebel in der Probezeit.

Eine kürzere Laufzeit verkürzt den Zeitraum, den der Partner überhaupt einschätzen muss. Bei zwölf Monaten liegt das Ende der Raten oft noch vor dem Ende eines befristeten Vertrags, bei 24 Monaten selten. Dazu kommt: Die offene Restschuld schmilzt schneller, das Risiko am Ende ist kleiner. Wie sich das rechnerisch verhält, erklärt der Ratgeber zur Restschuld bei der Gerätefinanzierung.

Rechenbeispiel
Gerätepreis600,00 €
Laufzeit12 Monate
Monatsrate50,00 €
0 % effektiver Jahreszins. Neutrales Aufteilungs-Beispiel zur Veranschaulichung, kein beworbener Produktpreis.

Der Haken an der kurzen Laufzeit: Die monatliche Rate steigt. Nach einem Jobwechsel sind Budget und Fixkosten oft noch nicht eingespielt, Pendelkosten und Umzug kommen dazu. Meine Empfehlung für die Probezeit lautet deshalb nicht pauschal "so kurz wie möglich", sondern: erst die Rate bestimmen, die auch in einem mageren Monat sicher durchgeht, dann daraus die Laufzeit ableiten und zuletzt das Gerät danach aussuchen. In dieser Reihenfolge landest du fast automatisch bei einem Modell aus der Mitte des Angebots statt beim Topmodell. Wie du deine Obergrenze berechnest, zeigt der Ratgeber zur Ratenhöhe passend zum Budget.

Eine Anzahlung wirkt in dieselbe Richtung: Sie senkt die zu finanzierende Summe und damit die Rate. Wer stattdessen ohne Startbetrag beginnen will, findet die Bedingungen im Ratgeber zur Handyfinanzierung ohne Anzahlung. Bei 0 % gilt in beiden Fällen dasselbe Prinzip: kein Zins, kein Aufschlag, der Gesamtbetrag bleibt der Gerätepreis.

Ein zweiter Antragsteller schlägt jeden Nachweis, den du selbst liefern kannst

Wenn im Haushalt jemand mit gefestigtem Einkommen lebt, ist das der wirksamste Schritt in der Probezeit. Ein zweiter Antragsteller haftet mit, und das verändert die Risikorechnung stärker als jede zusätzliche Gehaltsabrechnung von dir. Wichtig ist die Kehrseite: Die Person steht voll in der Pflicht, wenn du nicht zahlen kannst. Details dazu im Ratgeber zur Gerätefinanzierung mit zweitem Antragsteller, und wie das Einkommen eines Partners im Haushalt bewertet wird, steht im Artikel zur Bonität mit Partner im Haushalt.

Wer die Probezeit gerade erst begonnen hat und nicht dringend ein Gerät braucht, kann den Antrag um ein bis zwei Monate schieben. Dann liegen zwei oder drei Gehaltsabrechnungen vor, und der Nachweis steht auf breiterem Fundament.

Wenn die Absage kommt

Eine Ablehnung in der Probezeit ist selten das letzte Wort, und sie liegt oft gar nicht am Job. Ein alter Eintrag, zu viele parallel laufende Raten oder eine unvollständige Adresshistorie wiegen genauso. Frag deshalb nach dem Grund, bevor du den nächsten Antrag stellst: Bei zu vielen offenen Verpflichtungen hilft eine kleinere Summe nicht weiter, bei einem knappen Score dagegen schon. Die Reihenfolge der sinnvollen Schritte beschreibt der Ratgeber zu den nächsten Schritten nach einer Ablehnung, die typischen Ursachen sammelt der Artikel Handyfinanzierung abgelehnt: die Gründe.

Vermeide dabei den Reflex, direkt danach bei drei weiteren Anbietern zu klicken. Jede echte Kreditanfrage hinterlässt eine Spur, eine reine Konditionsanfrage nicht. Den Unterschied erklärt der Ratgeber zu Soft Check und Hard Check bei der Bonitätsprüfung.

Überbrücken, bis die Probezeit vorbei ist

Wenn das alte Gerät komplett ausfällt, muss die Finanzierung nicht die einzige Lösung sein. Ein gebrauchtes Zwischengerät überbrückt die Monate bis zum Ende der Probezeit, ohne dass eine laufende Rate im Haushaltsbudget steht. Worauf dabei zu achten ist, steht im Ratgeber zum gebrauchten Handy auf Raten. Ob sich ein Antrag für dich überhaupt lohnt oder die Zahlung aus dem Ersparten die ruhigere Wahl ist, klärt der Vergleich Handy Finanzierung oder bar zahlen.

Und wenn das Budget nach dem Jobwechsel noch nicht endgültig steht: In der Geräteauswahl auf RatenScout siehst du unverbindlich, welche Modelle und Laufzeiten zu welcher Monatsrate führen, bevor du einen Antrag stellst.

Häufige Fragen

Kann ich ein Handy finanzieren, während ich noch in der Probezeit bin?

Ja, das ist möglich. Eine Probezeit schließt niemanden automatisch aus, sie führt nur zu einer genaueren Prüfung des Einkommens. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit laufender Probezeit wird dabei meist besser bewertet als eine Befristung ohne Übernahmezusage, weil das Einkommen danach weiterläuft.

Welche Unterlagen helfen bei der Bonitätsprüfung während der Probezeit?

Hilfreich sind die bereits vorliegenden Gehaltsabrechnungen aus dem neuen Job, der unterschriebene Arbeitsvertrag mit den Angaben zu Probezeit und Befristung sowie Kontoumsätze, die den Gehaltseingang zeigen. Welche davon abgefragt werden, hängt vom Finanzierungspartner ab: manche verlangen nur die Selbstauskunft im Antragsformular, andere fordern Dokumente nach.

Erhöht eine kürzere Laufzeit die Chance auf eine Zusage?

Ja. Eine kürzere Laufzeit verkürzt den Zeitraum, über den der Partner dein Einkommen einschätzen muss, und die offene Restschuld sinkt schneller. Gegenrechnung: Die monatliche Rate steigt, sie muss also zum Budget nach dem Jobwechsel passen.

Was mache ich, wenn die Finanzierung während der Probezeit abgelehnt wird?

Frage zuerst nach dem Grund der Ablehnung, denn die Probezeit ist nicht automatisch die Ursache. Häufig hilft ein neuer Antrag mit kleinerer Summe, kürzerer Laufzeit oder mit einem zweiten Antragsteller im Haushalt. Ein weiterer Versuch nach Ende der Probezeit ist die ruhigere Variante, weil dann mehrere Gehaltsabrechnungen vorliegen.

Zählt die Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen anders als bei unbefristeten?

Ja. Bei einem unbefristeten Vertrag endet mit der Probezeit nur die verkürzte Kündigungsfrist, das Arbeitsverhältnis läuft weiter. Bei einer Befristung ohne Übernahmezusage ist das Ende des Einkommens dagegen terminiert, und liegt dieses Ende vor dem Ende der Ratenlaufzeit, prüft der Partner deutlich strenger.

Muss ich die Probezeit im Antrag angeben?

Wenn danach gefragt wird, ja. Falsche Angaben zum Beschäftigungsverhältnis können den Vertrag gefährden, und der Gehaltsnachweis verrät ohnehin, wie lange das Arbeitsverhältnis läuft. Viele Antragsformulare fragen nur nach Beschäftigungsart und Beschäftigungsbeginn, daraus ergibt sich die Probezeit indirekt.

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Michael Gorbunow, Gründer und Herausgeber von RatenScout

Michael Gorbunow

Gründer und Herausgeber · Nordhessen

Michael Gorbunow ist Gründer und Herausgeber von RatenScout. Als Entwickler und Webdesigner aus Nordhessen hat er die Seite gestartet, um die 0 % Handyfinanzierung ohne Vertrag transparent und vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionellen Standards: Jeder Ratgeber wird auf sachliche Richtigkeit und gegen die geltenden Werberegeln geprüft.

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