Handy-Finanzierung: Mindestalter und Voraussetzungen
Von der RatenScout Redaktion · Zuletzt geprüft am · 6 Min. Lesezeit
Anzeige. Dieser Ratgeber enthält Partner-Links zu RatenDeals. Schließt du dort ab, erhält RatenScout eine Provision. Den Preis legt allein der Shop fest. Mehr dazu.
Kurz gesagt
Für eine Handy-Finanzierung brauchst du Volljährigkeit, einen festen Wohnsitz in Deutschland, ein Girokonto auf deinen Namen und in aller Regel regelmäßige Einkünfte. Diese vier Punkte sind reine Zugangsvoraussetzungen. Ob du eine Zusage bekommst, klärt danach die Bonitätsprüfung.

Apple
iPhone 17
Das iPhone für alle
Volljährig, fester Wohnsitz in Deutschland, eigenes Girokonto: Diese drei Voraussetzungen verlangt bei einer Handy-Finanzierung praktisch jeder Anbieter. Dazu kommen regelmäßige Einkünfte. Das ist die komplette formale Liste. Danach beginnt die Bonitätsprüfung, und die läuft nach anderen Regeln.
Die vier Punkte, über die vor dem Antrag entschieden wird
Bevor ein Antrag inhaltlich geprüft wird, läuft er durch einen formalen Filter. Fehlt hier ein Punkt, endet der Vorgang sofort.
- Alter: mindestens 18 Jahre, weil ein Ratenkaufvertrag volle Geschäftsfähigkeit voraussetzt.
- Wohnsitz: fester Erstwohnsitz in Deutschland mit ladungsfähiger Adresse.
- Konto: ein Girokonto auf deinen Namen, von dem die Rate per SEPA-Lastschrift eingezogen wird.
- Ausweis: ein gültiges Ausweisdokument für die Identitätsprüfung, meist per Video-Ident oder Post-Ident.
Das Mindestalter sagt nichts über deine Chancen
Viele Ratgeber behandeln die Volljährigkeit als die große Hürde. Sie ist der Eingang, mehr nicht. Über die Zusage entscheidet die Bonität. Diese Prüfung ist dabei keine freiwillige Vorsicht des Anbieters: Nach § 505a BGB muss der Darlehensgeber die Kreditwürdigkeit prüfen und darf bei erheblichen Zweifeln nicht abschließen. § 505a BGB (Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen) (Gesetzestext beim Bundesministerium der Justiz, öffnet in neuem Tab) Eine Absage folgt also einer gesetzlichen Pflicht und ist keine Laune des Sachbearbeiters. Ein 19-Jähriger mit unbefristeter Anstellung und sauberer Schufa hat bessere Aussichten als ein 40-Jähriger mit einem offenen Negativmerkmal. Das Geburtsdatum taucht in der Bewertung fast nur als Formalie auf.
Wer die vier Punkte oben abhakt, hat also noch keine Zusage in der Tasche. Er hat die Tür geöffnet.
Wie die Prüfung nach dem Absenden konkret abläuft, steht im Ratgeber zur Bonitätsprüfung bei der Geräte-Finanzierung.
Unter 18 unterschreibt ein Elternteil, nicht du
In der Praxis nimmt kein Anbieter einen Minderjährigen als Vertragspartner an, auch nicht mit einer Einverständniserklärung der Eltern. Vertragspartner ist dann ein Erziehungsberechtigter, und das ist mehr als eine Unterschrift zur Form: Geprüft wird seine Bonität, die Rate läuft von seinem Konto, und bleibt eine Zahlung aus, steht die Forderung gegen ihn. Das Gerät darfst du benutzen, bezahlt wird es auf fremden Namen.
Ein Punkt wird dabei fast immer übersehen. Weil der Vertrag nicht auf dich läuft, entsteht für dich auch kein Eintrag bei der Auskunftei, weder im Guten noch im Schlechten. Eine über zwei Jahre sauber bediente Finanzierung der Eltern hebt deinen eigenen Score also nicht. Deine Akte bleibt leer, bis du selbst Vertragspartner bist. Wer mit 17 plant, kurz nach dem Geburtstag das erste eigene Gerät zu finanzieren, startet deshalb ohne jede Historie. Das ist kein Nachteil, aber eben auch kein Vorsprung. Wie Familien das praktisch aufteilen, steht im Ratgeber zur Finanzierung eines Geräts für das Kind.
Wohnsitz und Konto scheitern häufiger als das Alter
Die Volljährigkeit klärt der Ausweis in Sekunden. Probleme machen in der Praxis die beiden anderen Punkte, vor allem nach einem Umzug oder wenn das Gehalt auf ein ausländisches Konto läuft.
Der Wohnsitz in Deutschland ist Pflicht, weil Anbieter darüber die Schufa-Abfrage stellen und Vertragsunterlagen rechtssicher zustellen. Ein Postfach genügt dafür nicht, eine c/o-Adresse akzeptieren viele ebenfalls nicht. Beim Konto gilt: Es muss auf deinen Namen laufen, sonst kann kein gültiges Lastschriftmandat entstehen. Bei einer Rücklastschrift haftet der Kontoinhaber, deshalb prüft der Anbieter das genau.
Bei einem Gemeinschaftskonto brauchst du einen Eintrag als Mitinhaber, ein reines Verfügungsrecht genügt nicht. Melde einen Umzug außerdem beim Einwohnermeldeamt und bei deiner Bank, bevor du den Antrag stellst. Abweichende Adressen fallen bei der Prüfung auf und kosten Zeit.
Einkommen: die Rate muss zum Monat passen
Eine feste Einkommensgrenze gibt es nicht, und wer eine nennt, rät. Geprüft wird ein Verhältnis: Was bleibt nach Miete, Versicherungen, laufenden Krediten und Lebenshaltung übrig, und passt die neue Rate da hinein. Deshalb kommen auch Rente, BAföG, Elterngeld oder Teilzeitlohn als Einkunftsquelle infrage.
Zugang und Gewichtung sind dabei zwei verschiedene Dinge. Keine dieser Quellen sperrt dich vom Antrag aus, aber sie zählen unterschiedlich stark. Ein unbefristetes Gehalt und eine Rente sind planbar und werden entsprechend ruhig bewertet. BAföG dagegen ist zweckgebunden und läuft mit der Regelstudienzeit aus, weshalb es viele Anbieter allein nicht als Erwerbseinkommen anrechnen. Was das für Studierende konkret bedeutet, steht im Ratgeber zur Gerätefinanzierung für Studenten.
Bei einer Finanzierung ohne Zinsen bleibt der Gesamtbetrag der Gerätepreis, verteilt auf gleich hohe Monatsraten. Die längere Laufzeit drückt die Rate und macht sie leichter in ein knappes Budget einpassbar, bindet dich dafür länger. Wie du dich dabei entscheidest, steht im Ratgeber zur Wahl der Laufzeit.
Reicht dein eigenes Einkommen nicht, kannst du einen zweiten Antragsteller aufnehmen. Beide haften dann gesamtschuldnerisch, der Anbieter darf also die volle Rate von jedem einfordern, und beide bekommen den Eintrag in ihre Schufa-Akte. Die Mechanik dahinter erklärt der Ratgeber zur Finanzierung mit zweitem Antragsteller. Studierende finden Details im Ratgeber zur Geräte-Finanzierung für Studenten, Rentner im Ratgeber zur Finanzierung als Rentner.
Was ein Blindantrag mit einer fehlenden Voraussetzung anrichtet
Fehlt dir gerade das deutsche Konto oder die Meldeadresse, warte lieber. Jede Kreditanfrage hinterlässt einen Eintrag in deiner Schufa-Akte, und mehrere Anfragen kurz hintereinander lesen Prüfsysteme als Hinweis auf Finanzierungsdruck. Eine Ablehnung selbst wird übrigens nicht als Negativmerkmal gespeichert, das ist ein verbreiteter Irrtum. Gespeichert wird die Anfrage, nicht das Ergebnis. Wie die Systeme das auseinanderhalten, beschreibt der Ratgeber zu Soft- und Hard-Check.
Wurde ein Antrag trotz erfüllter Grundvoraussetzungen abgelehnt, liegt es an der Bonität. Die nächsten Schritte beschreibt der Ratgeber Handy-Finanzierung abgelehnt: Gründe.
Deine Selbstauskunft bei der Schufa ist kostenlos. Ein Blick hinein vor dem Antrag deckt veraltete Einträge auf, die du korrigieren lassen kannst. Der Ratgeber zur Selbstauskunft vor der Geräte-Finanzierung zeigt den Weg.
Wenn eine Voraussetzung während der Laufzeit wegfällt
Geprüft wird beim Antrag, gelten müssen die Voraussetzungen aber weiter. Über eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten ändert sich im Leben einiges, und drei Fälle kommen regelmäßig vor.
Das Konto wechselt. Eine neue Bank ist unkritisch, solange du die Bankverbindung beim Anbieter änderst, bevor die nächste Rate fällig wird. Läuft die Lastschrift ins Leere, berechnen viele Banken eine Rücklastschriftgebühr, und der Anbieter vermerkt die geplatzte Zahlung. Eine einzelne, sofort nachgeholte Rate bleibt in der Regel folgenlos. Mehrere hintereinander nicht.
Der Name ändert sich. Nach einer Heirat laufen Ausweis, Konto und Vertrag eine Weile auf unterschiedliche Namen. Für den Vertrag selbst ist das kein Problem, es kann aber die Zuordnung verzögern. Eine kurze Mitteilung an den Anbieter genügt.
Der Wohnsitz geht ins Ausland. Hier wird es ernst. Der Vertrag bleibt bestehen und die Raten bleiben fällig, der Anbieter muss dir aber weiterhin zustellen können. Melde die neue Adresse aktiv, auch wenn sie nicht mehr in Deutschland liegt. Wer unauffindbar wird, bekommt Mahnungen, die er nie zu sehen bekommt, und der Anbieter geht den nächsten Schritt ohne ihn.
Der gemeinsame Nenner ist schlicht: Der Anbieter muss dich erreichen und die Rate abbuchen können. Solange beides steht, interessiert ihn der Rest nicht.
Gilt die Checkliste für jedes Gerät gleich?
Ja. Die Voraussetzungen hängen am Antragsteller, nicht am Modell. Was sich mit dem Gerätepreis ändert, ist die Höhe der Rate und damit die Frage, ob sie in dein monatliches Budget passt.
Stehen deine vier Punkte, kannst du dir in Ruhe die aktuelle Geräteauswahl ansehen, ganz ohne Antrag.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann ich ein Handy finanzieren?
Ab 18 Jahren, weil du für einen Ratenkaufvertrag voll geschäftsfähig sein musst. Für Minderjährige kann nur ein Erziehungsberechtigter als Vertragspartner finanzieren, das Gerät nutzt du dann, die Haftung liegt bei ihm.
Brauche ich zwingend ein Einkommen für eine Handy-Finanzierung?
Ja, in irgendeiner regelmäßigen Form. Neben Lohn und Gehalt kommen dafür auch Rente, BAföG, Elterngeld oder Einkünfte aus Teilzeit infrage. Keine dieser Quellen schließt dich vom Antrag aus. In der Haushaltsrechnung wiegen sie aber unterschiedlich schwer: BAföG ist zweckgebunden und endet mit der Regelstudienzeit, deshalb rechnen viele Anbieter es allein nicht als Erwerbseinkommen an.
Reicht ein Wohnsitz im Ausland für die Finanzierung?
Nein, üblich ist ein fester Wohnsitz in Deutschland mit ladungsfähiger Adresse. Darüber laufen die Identitätsprüfung, die Schufa-Abfrage und die Zustellung der Vertragsunterlagen. Ein Postfach genügt dafür nicht.
Muss das Konto ein eigenes Girokonto sein?
Ja, die Rate wird per SEPA-Lastschrift von einem Konto eingezogen, das auf deinen Namen läuft. Bei einem Gemeinschaftskonto musst du als Mitinhaber eingetragen sein. Reine Guthabenkonten ohne SEPA-Lastschriftmandat akzeptieren viele Anbieter nicht.
Zählt ein befristeter Arbeitsvertrag als Einkommensnachweis?
Grundsätzlich ja. Entscheidend ist, ob die Restlaufzeit des Arbeitsvertrags die Laufzeit der Finanzierung abdeckt. Läuft der Vertrag früher aus, wählen viele eine kürzere Laufzeit oder holen einen zweiten Antragsteller dazu.
Bereit für dein Handy in 0 % Raten?
Sieh dir die verfügbaren Modelle bei unserem Partner RatenDeals an oder rechne deine Wunschrate in Sekunden aus.
Bevor du den Antrag startest
- Ausweis bereithalten: Die Bank prüft deine Identität online per Videoanruf oder mit Fotos von Ausweis und Gesicht samt Login ins Online-Banking, alternativ in einer Postfiliale.
- Das setzt die Bank laut Shop voraus: Wohnsitz in Deutschland, mindestens 18 Jahre, mindestens 650 € netto im Monat, kein negativer Schufa-Eintrag und seit mindestens 3 Monaten beim selben Arbeitgeber, in einem „unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einer Laufzeit von mindestens 12 weiteren Monaten“ (oder unbefristete Rente oder seit 24 Monaten selbstständig). Mit befristetem Vertrag frag vor dem Antrag beim Shop nach.
- Unterlagen je nach Fall: ab 4.000 € Finanzierung (in Einzelfällen auch darunter) dein letzter Gehaltsnachweis, bei Selbstständigkeit die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA); ohne EU-Staatsangehörigkeit eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis.
- Läuft alles online, also Identität per Video oder Foto und Unterschrift per SMS-TAN, kann der Shop das Gerät nach der positiven Prüfung sofort verschicken.
Unsicher, ob die Finanzierung durchgeht? Voraussetzungen in 8 Fragen prüfen
Hinter RatenScout

Michael Gorbunow
Gründer und Herausgeber · Nordhessen
Michael Gorbunow ist Gründer und Herausgeber von RatenScout. Als Entwickler und Webdesigner aus Nordhessen hat er die Seite gestartet, um die 0 % Handyfinanzierung ohne Vertrag transparent und vergleichbar zu machen. Er verantwortet die redaktionellen Standards: Jeder Ratgeber wird auf sachliche Richtigkeit und gegen die geltenden Werberegeln geprüft.
Mehr über RatenScoutArtikel teilen

